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Konkretisierung der Datenschutzerklärung, Absatz 3.a)


Unter 3. Weitergabe von Daten an Dritte / Öffentlichkeit der Inhaltsdaten a) Weitergabe findet sich folgender Satz:

  • der Deutsche Bundestag Adhocracy als Bürgerbeteiligungstool einsetzt. In diesem Fall aber ausschließlich an den Deutschen Bundestag und seine Dienstleister.

Der Vorschlag zielt darauf ab, die ungenannten Dienstleister sichtbar zu machen. Betrachtet man die Tatsache, das Teile von Gesetzesentwürfen durch externe Lobbyisten(1) geschrieben wurden und werden, diese also auch unter den schwammigen Begriff der Dienstleister fallen, könnte die Dimension dieses Vorschlages deutlicher werden.

Alle hier Beteiligten haben ein Recht zu erfahren an wen ihre Daten gegebenenfalls weitergereicht werden, ganz im Sinne von Herrn Axel E. Fischer, Vorsitzender Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft. Dieser tritt ja vehement für ein "Vermummungsverbot im Internet" ein - also auch keine Anonymität für Dienstleister(2).

Über die technische Umsetzung (Fußnote, neues Fenster etc.) könnte im Anschluß diskutiert werden.

Bevor Kritik bezüglich meines agieren unter einem Pseudonym geübt wird - bitte in die Kurzbiographie schauen.

(1) Drucksache 17/2486 / 07. 07. 2010: (...) "Transparenz schaffen – Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten einführen" (...) (2) Suchergebnisse mit all diesen Wörtern: Dienstleister -> 854 Ergebnisse (http://suche.bundestag.de/searchAction.do)


Diskussionen

  • Wer am 07.04.2011 die Bundestagsdebatte verfolgt haben sollte, es ging u.a. um eine "konkrete Lobbyistenreferenz", oder später die Sendung mit Maybrit Illner verfolgt haben sollte, wird verstehen, warum dieser Vorschlag so immens wichtig ist und auch die Arbeit der Enquete-Kommission berührt.

    In der Debatte lehnte die Regierungskoalition den Versuch einer "Lobby-Kontrolle" entschieden ab, bei Illner wich Minister Brüderle jeder konkreten Antwort, wie nicht anders zu erwarten, aus.

    Wenn es nicht einmal in dem hier vorhandenen, relativ überschaubaren Rahmen, möglich sein sollte, ein mehr an Transparenz im Sinne von "wer erhält alles unsere Daten bzw. an welche sogenannten Dienstleister gehen diese, wie soll denn eine vom Lobbyismus unterwanderte "Internet Demokratie" funktionieren?

    Liquid Democracy sagt auf der Startseite über sich selbst:

    Über uns Der Liquid Democracy e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Mitglieder an Ideen und Projekten arbeiten, die unsere heutige Demokratie flüssiger, transparenter und flexibler gestalten sollen. (...)

    Kurz gefasst, liebe Menschen bei Liquid Democracy, schafft diese Transparenz wenigstens auf den von euch betriebenen Webseiten.

  • Eine Idee meinerseits ist, bei Übergabe der gesammelten Daten, erstellten Arbeitspapiere und Vorschläge an die Enquete-Kommission die Offenlegung der Dienstleister einzufordern. Sollten diese wider Erwarten noch nicht benannt worden sein, sollte spätestens bei der Beauftragung eines oder mehrerer dieser Dienstleister eine namentliche Veröffentlichung auf den hiesigen Seiten erfolgen.

    Sehr interessant liest sich in diesem Kontext auch die Liste der Sachverständigen der Enquete-Kommission, bzw. die teilweise Verpflechtung der Mitglieder mit diversen Wirtschaftsverbänden, Privat-Universitäten und auch Lobbyistenvereinen. Als Beispiel sei hier Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM e.V. genannt.

    http://www.bundestag.de/internetenquete/mitglieder/index.jsp

    Dem Verfasser kommen wieder einmal Zweifel ob man hier nicht den Bock zum Gärtner macht - allein die vergangenen Bemühungen einiger an der Kommission beteiligten Politiker, diese Seite nicht ins Netz gehen zu lassen, sprechen für sich selber. Besonders Herr A.E. Fischer hatte sich dabei hervorgetan. :-((

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