Bei der liquid feedbackinstanz der Piraten wurde die Verifizierung der Teilnehmer über Zugangscodes aus der Mitgliederdatenbank realisiert. Die Codes wurden über eine zweite Instanz (Clearingstelle) generiert. Dadurch wurde sichergestellt, daß jedem Teilnehmer ein Konto zugewiesen wurde, jeder Teilnehmer trotzdem die Möglichkeit hatte einen Nickname oder seinen bürgerlichen Namen zu verwenden. Dadurch wurde die Teilnahme von Sockenpuppenaccounts verhindert und trotzdem hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit zu wählen, ob er pseudonym oder klarnamentlich abstimmt. Ich denke, daß es durchaus möglich ist (nicht unbedingt für die Betaphase) aus den Meldedaten der Bürgerämter derartige Zugangscodes zu verschicken. Dadurch ergibt sich im Gegensatz zumPostIdent-Verfahren, nicht die Notwendigkeit die bereits angemeldeten Bürger in einer Datenbank zu speichern, um feststellen zu können, ob jemand mehrfach Zugangsdaten beantragt hat. Jedem Bürger, der es wünscht, würde vom zuständigen Bürgeramt ein Zugangscode zugeschickt werden, der einmalig erstellt, nicht gespeichert werden muß. Eine Kennzeichnung in der Meldeakte würde markieren, ob ein Zugangscode erstellt wurde und es ist somit kein Rückschluß auf persönliche Daten aus dem erstellten Code möglich.
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